Muss man Cashback versteuern?

Ist Cashback steuerpflichtig? Muss ich meine Rückvergütungen bei der Steuererklärung angeben?
Cashback versteuern
Muss Cashback versteuert werden?

Wer regelmäßig online einkauft und dabei Geld als Rückvergütung erhält, stellt sich oftmals die Frage, ob dieses Cashback steuerpflichtig ist. Einheitlich lässt sich dies nicht beantworten. Hier muss die jeweilige Situation individuell betrachtet werden. Beachte bitte, dass wir an dieser Stelle keinen Rechts- oder Steuerrat geben wollen und dürfen. Um auf Nummer sicher zu gehen solltest du bei Fragen einen Steuerberater deines Vertrauens hinzuziehen.

Einkäufe für den privaten Bedarf

Wenn du für dich privat einkaufst und dabei ein Cashback Portal nutzt, wird dies nach der allgemeinen Auffassung wie ein nachträglicher Preisnachlass oder eine Bonuszahlung gesehen. Du musst dieses Geld dann nicht versteuern. Dabei ist es unerheblich, ob du den Cashback in Form von Punkten oder als Barauszahlung bekommst. 

Beispiel:

Du kaufst im Internet ein Paar Schuhe für 120 Euro und erhältst hierfür 10 Prozent als Cashback wieder zurück. Die Ersparnis von 12 Euro ist dann quasi ein Rabatt des Händlers. Gleiches gilt auch für den Verkäufer. Dieser verkauft die Schuhe für 108 Euro zuzüglich 20,52 Euro Umsatzsteuer.

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Cashback als Nebeneinkommen 

Einige Portale bieten Nutzern die Möglichkeit, sich mit Cashback ein passives Nebeneinkommen aufzubauen. Dies funktioniert über das Werben von Freunden. Für jeden Cashback, den der Freund erzielt, bekommst du ebenfalls einen gewissen Teil gutgeschrieben. In der zweiten Ebene bist du dann auch an den Umsätzen der von deinem Freund geworbenen Personen beteiligt.

Auf diese Weise kommt mitunter ein hoher Betrag zusammen, was vom Finanzamt als Gewerbe angesehen werden kann. Entsprechend müssten die Einnahmen dann natürlich auch in der Steuererklärung aufgeführt werden. In diesem Fall ist Cashback steuerpflichtig.

Wie sieht es bei dienstlichen Ausgaben aus?

Es kommt vor, dass Produkte auf Rechnung des Arbeitgebers gekauft und anschließend privat genutzt werden. Wird hierauf ein Cashback gewährt, muss dieser unserer Auffassung nach auch versteuert werden. 

Gleiches gilt für Gewerbetreibende, die Rechnungen für Onlinekäufe steuerlich geltend machen. Ein auf diese Rechnung erhaltener Cashback sollte in jedem Fall in der Steuererklärung angegeben werden. 

Unsere Kaufempfehlung für die Steuererklärung

71LhNZR48wL. AC SL1500

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